Benommenheit

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Benommenheit

  • Definition, Bedeutung

    • Wenn man das Richtige sagt, dann heißt das nicht, dass man sich auch durchsetzen kann; Auch wenn man in einem Streitfall im Recht ist, dann heißt das nicht, dass man (z.B. vor Gericht) auch gewinnt 
  • Leichte Form der Bewußtseinsstörung, die mit verlangsamten Denken einher geht. ed.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Benommenheit' trennt man wie folgt:

  • Be|nom|men|heit

(Definition ergänzt von Hermine am 19.03.2019)

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