Beratungsfunktion

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Beratungsfunktion

  • Definition, Bedeutung

    • behaglich, freudig auf sich wirken lassen
    • eine zumeist angenehm schmeckende Speise oder Getränk zu sich nehmen
    • er genießt bei seinen Kollegen sehr hohes Ansehen, großes Vertrauen er steht bei seinen Kollegen in hohem Ansehen, er hat ihr Vertrauen
    • erhalten, bekommen; er hat eine gute Schulbildung, gute Erziehung genossen
    • etwas erleben, erfahren, erhalten; an etwas teilhabend sein
    • Genuss, Freude, Lust an, bei oder für etwas empfinden
    • jemandes Wohlwollen erfahren 
    • mit Wohlbehagen zu sich nehmen, mit Freude sehen, hören, fühlen, erleben; Speisen, den Wein genießen; den schönen Ausblick, die Sonne genießen; er genießt seinen Ruhestand; er ist heute nicht zu genießen (ugs.) er ist heute unausstehlich, sehr schlecht gelaunt
  • Ein ständig steigender Anteil an den privaten Einkäufen fällt auf komplizierte technische Artikel, die der Verbraucher ohne eingehende Beratung vor dem Kauf und Betreuung nach dem Kauf nicht optimal nutzen kann. Für fachmännische Information und einwandfreien verbrauchsnahen Kundendienst kommen vor allem Handwerksbetriebe, die den Handel mit technischen Gütern mitbetreiben, in Frage (z.B. das Elektro- und Kraftfahrzeughandwerk).

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(Definition ergänzt von Lucienne am 03.03.2019)

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