Bereicherungseinrede

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Bereicherungseinrede

Definition, Bedeutung

Mit Bereicherungseinrede wird die Einrede bezeichnet, die ein Entreicherter gegenüber dem Bereicherten auch nach Verjährung des Bereicherungsanspruchs hat (§ 821 BGB).

Beispiel: A gibt, in dem Glauben dem B noch Geld zu schulden, ein Schuldanerkenntnis ab. Dadurch hat er grundsätzlich einen Bereicherungsanspruch gegen den B auf Herausgabe des Anerkenntnisses. Verjährt dieser Anspruch, weil A erst zu spät seinen Irrtum erkannt hat, kann er aber trotzdem die Leistung aus dem Anerkenntnis gegenüber B verweigern.

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(Definition ergänzt von Julien am 15.03.2019)

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