Bereitstellungszins

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Bereitstellungszins

Definition, Bedeutung

  • Bereitstellungszinsen (auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovision) werden von Kreditinstituten bei Krediten für den Fall erhoben, dass zwischen der vertraglich vorgesehenen Auszahlungsreife und dem tatsächlichen Abruf der Kreditmittel ein größerer Zeitraum liegen sollte.

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(Definition ergänzt von Fiete am 04.03.2019)
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