Berufsakademie

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Berufsakademie

Definition, Bedeutung

Die ersten Berufsakademien (oder auch Studienakademien) wurden Anfang der 70er Jahre in Baden-Württemberg gegründet. Mittlerweile hat sich ihr Bildungskonzept in ähnlicher oder abgewandelter Form in mindestens neun weiteren Bundesländern durchgesetzt. An Berufsakademien werden die Studierenden zweigleisig ausgebildet: einerseits an der Akademie und andererseits in einem Unternehmen (sog. duales Studium). Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Studium bekommt der praktische Anteil der Ausbildung damit ein deutlich größeres Gewicht. Üblicherweise erwerben die Studierenden darüber hinaus den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Berufsakademien gibt es in öffentlicher und in privater Trägerschaft. Nichtstaatliche Berufsakademien bedürfen der staatlichen Anerkennung. Die Berufsakademien in Baden-Württemberg werden mit Wirkung zum 1.3.2009 unter dem Dach der Dualen Hochschule zusammengefasst und erlangen damit endgültig den Status einer Hochschule. Eine BAföG-Förderung ist (außer in Hessen und Niedersachsen, in Hamburg unklar) grundsätzlich möglich. Häufig wird sie sich jedoch nur bei Geschwistern auswirken, die BAföG beantragen wollen. Mehr dazu im u.g. Artikel unter Punkt 7).

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Berufsakademie' trennt man wie folgt:

  • Be|rufs|aka|de|mie

Beispielsätze mit dem Begriff 'Berufsakademie'

  • Das Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer staatlich anerkannten Berufsakademie endet mit dem Abschluss als (Diplom-)Betriebswirt (BA), wobei der Abschluss kein akademischer Grad ist.Quelle: Betriebswirtschaftslehre in den Wirtschaftswissenschaften
(Definition ergänzt von Valentina am 22.03.2019)

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