Berufsgeheimnis

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Berufsgeheimnis

Definition, Bedeutung

Mit Berufsgeheimnis wird die Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen bezeichnet, private Geheimnisse die ihnen ihm Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis kommen, nicht an Dritte weiterzugeben (= berufliche Schweigepflicht). Dieser Schweigepflicht unterliegen z.B. Ärzte, Anwälte, Hebammen, Apotheker, Steuerberater, Psychologen und Sozialarbeiter sowie jeweils deren Angestellte und Auszubildende. Das Brechen des Berufsgeheimnis ist eine Straftat gemäß Â§ 203 StGB.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Berufsgeheimnis' trennt man wie folgt:

  • Be|rufs|ge|heim|nis
(Definition ergänzt von Jason am 09.04.2019)

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