Berufsgenossenschaft

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Berufsgenossenschaft

  • Definition, Bedeutung

    Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.

    Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Darüber hinaus obliegt es den Berufsgenossenschaften, die Unfall- und Krankheitsfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen. Im Jahr 2005 waren etwa 46,2 Millionen Personen bei den gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften versichert.

    Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um Sozialversicherungsträger. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich ausschließlich aus Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugeordneten Unternehmen. 2005 waren etwa 3,2 Millionen Unternehmen Mitglied einer gewerblichen Berufsgenossenschaft.

    Derzeit bestehen fünfundzwanzig gewerbliche Berufsgenossenschaften und neun landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Metall-Berufsgenossenschaften darüber hinaus auch noch nach Regionen.
  • Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Im Bundesgebiet gibt es eine Vielzahl verschiedener Berufsgenossenschaften, die teils geografisch, teils nach Wirtschaftszweigen geordnet sind. Pflichtmitglieder der Berufsgenossenschaften sind die Unternehmer, während die Arbeitnehmer in den Betrieben Versicherte der GUV sind.
    ie Höhe der Pflichtbeiträge zur GUV hängt in erster Linie vom Arbeitsentgelt der versicherten Arbeitnehmer und dem Grad der Unfallgefahr im Unternehmen ab. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. Leistungen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Verletztengeld, Verletztenrente.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Berufsgenossenschaft' trennt man wie folgt:

  • Be|rufs|ge|nos|sen|schaft

(Definition ergänzt von Fatma am 12.04.2019)

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