Besatzungsmacht

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Besatzungsmacht

Definition, Bedeutung

  • Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. Die Besatzungsmacht, als in der Regel militärische Verwaltung, übernimmt in den meisten Fällen laut Besatzungsrecht auch große Bereiche der Exekutive im besetzten Gebiet und schränkt damit die Souveränität des betroffenen Landes erheblich ein.
  • Staat, der Herrschaftsgewalt in einem militärisch besetzten Gebiet ausübt
  • Staat, dessen Truppen ein Gebiet besetzenbesetzt halten

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Besatzungsmacht' trennt man wie folgt:

  • Be|sat|zungs|macht
(Definition ergänzt von Marie am 19.03.2019)
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