Beschäftigter

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Beschäftigter

Definition, Bedeutung

  • Beschäftigter ist zum einen ein Fachausdruck aus der Sozialversicherung, zum anderen ist er ein Sammelbegriff für die Gruppen Angestellter und Arbeiter, im Personalvertretungsrecht auch für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Beamten.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beschäftigter' trennt man wie folgt:

  • Be|schäf|tig|ter
(Definition ergänzt von Nicolai am 25.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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Begriffe mit Beschäftigter

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