beschäftigungsverhältnis
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beschäftigungsverhältnis
Definition, Bedeutung
- Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist in Deutschland dem Sozialrecht zuzuordnen. Ein Beschäftigungsverhältnis (und damit Versicherungspflicht) besteht regelmäßig bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind ( SGB IV), wobei unter Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit verstanden wird ( SGB IV).
- Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Angestelltenverhältnis; nach längerer Arbeitslosigkeit wieder in einem beschäftigungsverhältnis stehen
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'beschäftigungsverhältnis' trennt man wie folgt:
- Be|schäf|ti|gungs|ver|hält|nis
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