beschäftigungsverhältnis

Anzeige

Anzeige

Anzeige

beschäftigungsverhältnis

Definition, Bedeutung

  • Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist in Deutschland dem Sozialrecht zuzuordnen. Ein Beschäftigungsverhältnis (und damit Versicherungspflicht) besteht regelmäßig bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind ( SGB IV), wobei unter Beschäftigung die nichtselbständige Arbeit verstanden wird ( SGB IV).
  • Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Angestelltenverhältnis; nach längerer Arbeitslosigkeit wieder in einem beschäftigungsverhältnis stehen

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'beschäftigungsverhältnis' trennt man wie folgt:

  • Be|schäf|ti|gungs|ver|hält|nis
(Definition ergänzt von Madlen am 25.02.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

Anzeige

Anzeige

Anzeige