Beschimpfung

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Beschimpfung

Definition, Bedeutung

  • Als Beschimpfung bezeichnet man im Strafrecht der Schweiz ein Ehrdelikt nach Art. 178 StGB.
  • Beleidigung durch Schimpfen, grobe Kränkung
  • beschimpfungen Schimpfworte, beleidigende Ausdrücke; jmdm. beschimpfungen nachrufen
  • das Beschimpfen
  • Oder auch Beleidigung, ist die Ehrverletzung eines Anderen durch missachtende oder herabwürdigende Taten oder Äußerungen.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beschimpfung' trennt man wie folgt:

  • Be|schimp|fung
(Definition ergänzt von Ariana am 20.04.2019)
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