Beschimpfung
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Beschimpfung
Definition, Bedeutung
- Als Beschimpfung bezeichnet man im Strafrecht der Schweiz ein Ehrdelikt nach Art. 178 StGB.
- Beleidigung durch Schimpfen, grobe Kränkung
- beschimpfungen Schimpfworte, beleidigende Ausdrücke; jmdm. beschimpfungen nachrufen
- das Beschimpfen
- Oder auch Beleidigung, ist die Ehrverletzung eines Anderen durch missachtende oder herabwürdigende Taten oder Äußerungen.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Beschimpfung' trennt man wie folgt:
- Be|schimp|fung
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