Beschleunigungsgrundsatz

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Beschleunigungsgrundsatz

Definition, Bedeutung

Mit Beschleunigungsgrundsatz wird im Prozessrecht der Grundsatz bezeichnet, dass das Verfahren so zügig wie möglich durchgeführt werden sollen. Ausdruck des Beschleunigungsgrundsatzes ist z.B. § 272 ZPO.

Im Strafverfahren kommt dem Beschleunigungsgrundsatz aufgrund der Erheblichkeit des Eingriffs in die Rechte des Beschuldigten eine besondere Bedeutung zu. Er ist in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK normiert. Eine überlange Verfahrensdauer muss bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt werden. Ein Ausdruck des Beschleunigungsgrundsatzes sind im Strafprozessrecht §§ 121, 229 Abs. 1 StPO.

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(Definition ergänzt von Clara am 19.02.2019)

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