beschluss

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beschluss

Definition, Bedeutung

Ein Beschluss ist eine von mehreren Personen gemeinsam erarbeitete Entscheidung.

Ein Beschluss kann durch eine Abstimmung gefasst werden (Mehrheitsbeschluss oder durch Konsens).

Im deutschen Recht gelten in einigen Fällen so genannte Gerichtsbeschlüsse als gleichwertig zu einem Gerichtsurteil. Erstere erwachsen in der Regel nicht in formelle Rechtskraft, können also leichter abgeändert oder aufgehoben werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'beschluss' trennt man wie folgt:

  • Be|schluss
(Definition ergänzt von Arthur am 29.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

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