Beschlussfähigkeit

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Beschlussfähigkeit

Definition, Bedeutung

  • Zur Beschlussfähigkeit einer Versammlung bzw. eines Gremiums ist ein bestimmtes Quorum an Teilnehmern notwendig, zum Beispiel 10 % der eingetragenen Vereinsmitglieder oder 50 % der Abgeordneten.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Beschlussfähigkeit' trennt man wie folgt:

  • Be|schluss|fä|hig|keit
(Definition ergänzt von Rieke am 03.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Reime

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