Beschlussfähigkeit
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Beschlussfähigkeit
Definition, Bedeutung
- Zur Beschlussfähigkeit einer Versammlung bzw. eines Gremiums ist ein bestimmtes Quorum an Teilnehmern notwendig, zum Beispiel 10 % der eingetragenen Vereinsmitglieder oder 50 % der Abgeordneten.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Beschlussfähigkeit' trennt man wie folgt:
- Be|schluss|fä|hig|keit
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