beschwer
Anzeige
Anzeige
Anzeige
beschwer
Definition, Bedeutung
- Beschwer ist ein Begriff aus der Rechtssprechung stammt und steht für einen erlittenen Nachteil. Die Beschwer ist ein wichtiges Einspruchsmittel, um gegen ein ungerechtes Gerichtsurteil anzugehen.
- Die Beschwer ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem. Sie bedeutet sprachlich so viel wie Last, Nachteil, Beschwerung, mit denen man beschwert ist (worüber man sich anschließend beschweren könnte).
- Mühe, Anstrengung; das macht mir sehr viel beschwer; sie trägt das Kind noch ohne beschwer die Treppe hinauf
- Nordnordost(en)
Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'beschwer' trennt man wie folgt:
- Be|schwer
(Definition ergänzt von Abdul am 26.03.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme
Anzeige
Anzeige
Anzeige