beschwer

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beschwer

  • Definition, Bedeutung

    • Beschwer ist ein Begriff aus der Rechtssprechung stammt und steht für einen erlittenen Nachteil. Die Beschwer ist ein wichtiges Einspruchsmittel, um gegen ein ungerechtes Gerichtsurteil anzugehen.
    • Die Beschwer ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem. Sie bedeutet sprachlich so viel wie Last, Nachteil, Beschwerung, mit denen man beschwert ist (worüber man sich anschließend beschweren könnte).
    • Mühe, Anstrengung; das macht mir sehr viel beschwer; sie trägt das Kind noch ohne beschwer die Treppe hinauf
    • Nordnordost(en)

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'beschwer' trennt man wie folgt:

  • Be|schwer

(Definition ergänzt von Abdul am 26.03.2019)

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