Besitzer

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Besitzer

  • Definition, Bedeutung

    Begriff Besitz bezeichnet im Bürgerlichen Gesetzbuch die "tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache" unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache. Besitz wird häufig – im juristischen Sinn fälschlicherweise – gleichbedeutend mit Eigentum verwendet (z.B. Hausbesitzer). Umgangssprachlich, vermutlich historisch begründet, bezeichnet man Besitz auch als die Dinge, über die man unmittelbare Verfügungsgewalt hat.
  • Besitzer einer Sache ist gemäß Â§ 854 BGB wer die tatsächliche Gewalt über die Sache hat. Vom Besitzer ist der Eigentümer zu unterscheiden. Besitz und Eigentum können bei einer Person liegen, oft fallen sie aber auseinander. Umgangssprachlich werden Besitz und Eigentum fälschlicherweise gleichgesetzt.

    Beispiel Mietverhältnis: Hier ist der Mieter der Besitzer der Mietsache (z.B. Wohnung) und der Vermieter ist in der Regel der Eigentümer und nur mittelbarer Besitzer.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Besitzer' trennt man wie folgt:

  • Be|sit|zer

Beispielsätze mit dem Begriff 'Besitzer'

  • Als dieses Territorium vor einigen Jahren zuerst von einem Gentleman vom Lande, der am Strande den Weg verlor, zufällig entdeckt wurde, waren die Ur-Ansiedler ein Schneider, ein Gastwirt, zwei Besitzer von Speisehäusern, ein Obstpastetenbäcker und ein Schlag starker, breitschultriger Männer, die sich regelmäßig jeden Morgen um fünf oder sechs Uhr nach den Werften in Scotland-Yard begaben, um schwerfällige Wagen, die sie jahraus, jahrein im Lande umherfuhren, mit Kohlen zu beladen.Quelle: Arthur Schopenhauer - Aphorismen
  • An diesem muß sein Besitzer zehren, ohne das, wovon derselbe das Symptom, der bloße Abglanz, sein soll, wirklich zu haben.Quelle: Aus den Politischen Testamenten - Friedrich II. von Preußen
  • Der Besitzer geriet in Verlegenheit und das Haus in die Hände der Gläubiger; der Besitzer entlief und das Haus verfiel.Quelle: Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite
  • Die deutsche Statistik versteht darunter sowohl die Besitzer landwirtschaftlicher Zwergbetriebe, als jede Näherin oder Putzmacherin, die auf eigene Rechnung arbeitet.Quelle: Motoren aus technischer Sicht

(Definition ergänzt von Josephin am 26.03.2019)

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