Besitzkonstitut

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Besitzkonstitut

Definition, Bedeutung

Von einem Besitzkonstitut spricht man bei dem Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und Erwerber einer Sache, dass den Erwerber der Sache zum mittelbaren Besitzer dieser Sache macht. Die Vereinbarung eines Besitzkonstituts ersetzt dann bei der Eigentumsübertrag die Übergabe der Sache vom Eigentümer an den Erwerber, so dass der Eigentümer weiterhin unmittelbarer Besitzer bleiben kann.

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(Definition ergänzt von Quinn am 21.02.2019)

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