besitzmittler
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besitzmittler
Definition, Bedeutung
- Besitzmittler ist nach Sachenrecht jemand, der aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses (etwa deutsches BGB) unmittelbaren Besitz an einer Sache innehat und gleichzeitig mit Besitzmittlungswillen den Besitz für den mittelbaren Besitzer - zumeist den Eigentümer - vermittelt.
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