besitzmittler

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besitzmittler

Definition, Bedeutung

  • Besitzmittler ist nach Sachenrecht jemand, der aufgrund eines Besitzmittlungsverhältnisses (etwa deutsches BGB) unmittelbaren Besitz an einer Sache innehat und gleichzeitig mit Besitzmittlungswillen den Besitz für den mittelbaren Besitzer - zumeist den Eigentümer - vermittelt.

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(Definition ergänzt von Giulia am 18.04.2019)

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