Besoldung

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Besoldung

Definition, Bedeutung

Als Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge (Bezahlung) der Richter der staatlichen Gerichtsbarkeiten und Beamten bezeichnet. Dabei handelt es sich um laufende Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden. Sie werden ggfs. durch Sonderzahlungen ergänzt. Auch bei Berufs- und Zeit-Soldaten der Bundeswehr wird es Besoldung genannt. Bei Grundwehrdienstleistenden und Freiwillig-längerdienenden Soldaten nennt es sich hingegen Wehrsold (Sold).

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Beispielsätze mit dem Begriff 'Besoldung'

  • Sie bestreitet die Fahrgehälter, die Besoldung für die Gerichte und liefert einiges Geld an den Herrscher.Quelle: Aus den Politischen Testamenten - Friedrich II. von Preußen
(Definition ergänzt von Annie am 10.03.2019)
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