besserstellungsverbot

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besserstellungsverbot

Definition, Bedeutung

  • Das Besserstellungsverbot legt fest, dass Empfänger von Zuwendungen ihre Mitarbeiter nicht besser vergüten dürfen als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers, was häufig einer Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst entspricht.

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(Definition ergänzt von John am 24.03.2019)

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