Bestandskraft

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Bestandskraft

Definition, Bedeutung

Davon dass ein Rechtsakt Bestandskraft hat oder bestandskräftig ist, spricht man im Recht, wenn der Rechtsakt, ungeachtet der Frage, ob er rechtmäßig ist, nicht mehr angefochten werden kann.

Beispiel: A erhält von der zuständigen Behörde einen Verwaltungsakt mit dem der aufgefordert wird Müllgebühren i.H.v. 250,- Euro zu zahlen. Gemäß der Satzung wären aber nur Gebühren von 150,- Euro rechtmäßig. Da A aber die einmonatige Anfechtungsfrist versäumt wird der Verwaltungsakt bestandskräftig. A muss die Gebühren zahlen auch wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist.

Die Bestandskraft dient der Rechtssicherheit. Für weiteres siehe dort.

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(Definition ergänzt von Emilia am 02.05.2019)

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