Bestandteil

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Bestandteil

Definition, Bedeutung

  • Nach deutschem Sachenrecht können Sachen Bestandteil einer anderen Sache sein. Wenn die Verbindung zwischen beiden Sachen so eng ist, dass eine neue Sachgesamtheit entsteht, spricht das Bürgerliche Gesetzbuch von wesentlichen Bestandteilen ( BGB).
  • Teil eines Ganzen, einer größeren Einheit; dieser Grundsatz ist ein wichtiger Bestandteil seiner Lehre; einen Gegenstand in seine Bestandteile zerlegen; der Korbsessel löst sich langsam in seine Bestandteile auf 〈ugs.〉 geht langsam kaputt

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bestandteil' trennt man wie folgt:

  • Be|stand|teil
(Definition ergänzt von Anja am 07.05.2019)
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