Bestatter

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Bestatter

Definition, Bedeutung

  • Berufsbild, Unternehmer der verstorbene Personen beisetzt
  • Bestatter sind Dienstleister zur Bestattung Verstorbener. Zu den Aufgaben zählt gegebenenfalls auch die Bergung der Leiche, die hygienische Totenversorgung, die kosmetische Behandlung und Einkleidung, ihre Überführung und Einbettung in einen Sarg.
  • Ein Bestatter (oder auch Beeerdigungs-, Bestattungsunternehmen) ist ein Unternehmer, der sich im Auftrag der Bestattungspflichtigen gewerbsmäßig um die Bestattung einer Leiche kümmert. Der Bestatter übernimmt die Versorgung des Verstorbenen (Bergung, Transport und Überführung, Einkleiden, Einbetten, Aufbahrung) und das Vorbereiten, Organisieren und Durchführen der Bestattung (Organisation der Trauerfeier, Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche). Darüber hinaus erbringt er auf Wunsch weitere Dienstleistungen, wie das Erledigen von Behördengängen, die Benachrichtigung von Angehörigen, das Organisieren der Grabpflege etc. Das Bestattungswesen ist in Deutschland durch die Bestattungsgesetze der Länder (BestG) geregelt. Der Beruf der Bestattungsfachkraft ist ein gesetzlich anerkannter Ausbildungsberuf.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bestatter' trennt man wie folgt:

  • Be|stat|ter
(Definition ergänzt von Timur am 22.03.2019)

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Begriffe mit Bestatter

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