Besteuerung

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Besteuerung

Definition, Bedeutung

Zusammen mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) wurden im Einkommensteuergesetz Änderungen vorgenommen. Für die Beiträge und Erträge der neuen geförderten Altersvorsorge (die so genannte "Riester-Rente") ist eine partielle nachgelagerte Besteuerung vorgesehen. Das heißt: Dadurch, dass die Beiträge, die der Versicherte aufbringt, steuerlich geltend gemacht werden können, bleiben Sie in der Ansparphase steuerfrei. Auch die in dieser Zeit erzielten Erträge und die gewährten Zulagen bleiben steuerfrei. Werden die Leistungen aus der Versicherung fällig, sind diese dann zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung!). Rentenzahlungen aus einem Altersvorsorgevertrag sind also nicht nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern, so ist es in der Regel bei anderen privaten Rentenversicherungen, sondern in voller Höhe.
Zahlt der Berechtigte freiwillig einen Beitrag, der über dem förderungsfähigen Höchstbeitrag liegt, sind die Erträge aus diesem übersteigenden Teil so zu versteuern, wie Leistungen aus einer normalen privaten Rentenversicherung.
Für "normale", nicht durch das AVmG geförderte private Rentenversicherung gilt:
Zu versteuern ist ab Leistungsbeginn nur der Ertragsanteil der ausgezahlten Rente, nicht die gesamte Rente. Wird statt einer monatlichen Rente die Kapitalabfindung gewählt, ist diese steuerfrei, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre gelaufen ist und davon mindestens 5 Jahre laufende Beiträge gezahlt worden sind. Ansonsten würde Kapitalertragsteuer anfallen.

Anzeige

Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Besteuerung' trennt man wie folgt:

  • Be|steu|e|rung
(Definition ergänzt von Hannes am 28.03.2023)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Übersetzung, Reime

Anzeige

Anzeige

Anzeige