Betreibungsregisterauszug

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Betreibungsregisterauszug

Definition, Bedeutung

Grundsätzlich gibt der Betreibungsregisterauszug über einen Zeitraum von drei Jahren Auskunft über:
  • laufende Betreibungen,
  • nicht weiterverfolgte Betreibungen: die Gläubigerin oder der Gläubiger verfolgte dies aus irgendwelchen Gründen nicht oder erhob sie nur zum Zweck der Verjährungsunterbrechung
  • durchgeführte Betreibungen,
  • Betreibungen mit Verlust- und Pfandausfallschein,
  • auf Gesuch hin auch über hängige oder abgeschlossene Konkurse, welche in den Zuständigkeitsbereich des angefragten Amtes fallen.
Über die einzelnen Betreibungsverfahren sind folgende Angaben enthalten:
  • Betreibungsnummer,
  • Gläubiger/in, Gläubiger/in-Vertreter/in,
  • Forderung, Ergebnis,
  • Restanz, Verlust,
  • Status: z.B.: Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag, Abgestellt durch Gläubiger/in (Rückzug), abgestellt infolge Irrtum, Bezahlt, u.a.

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(Definition ergänzt von Rudi am 05.03.2019)

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