betreuer

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betreuer

Definition, Bedeutung

  • Betreuer im rechtlichen Sinne ist eine weibliche oder männliche Person, die vom zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) dazu bestellt wurde. In der Regel bestimmt das Gericht, welche Fragen der Betreuer in Übereinstimmung mit der betreuten Person entscheiden soll (Aufgabenkreis; die Betreuung). Die gesetzliche Grundlage dazu regelt § 1896 BGB und die folgenden Paragrafen. Sehr häufig handelt es sich dabei um Familienangehörige.
  • Ein Betreuer ist gesetzlicher Vertreter von Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht sorgen können und damit einer Betreuung bedürfen..
  • jmd., der einen anderen oder andere betreut; betreuer von Kindern im Ferienlager; betreuer eines Sportlers, einer Mannschaft

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'betreuer' trennt man wie folgt:

  • Be|treu|er
(Definition ergänzt von Ayaz am 21.02.2019)
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