Betreuungsperson
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Betreuungsperson
Definition, Bedeutung
- Betreuungspersonen sind Personen, die bei Massnahmen nach § 7 Absatz 2 ein vormundschaftliches Amt ausüben.
- Eine Betreuungsperson für 25 Kinder
- Betreuungsperson 80%. mit medizinisch/pflegerischer Ausbildung und Erfahrung und vorzugsweise sozialpädagogischen Kenntnissen.
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