Betreuungsrecht

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Betreuungsrecht

Definition, Bedeutung

Das Betreuungsrecht ersetzt die frühere Entmündigung, Vormundschaft über Erwachsene und die Gebrechlichkeitspflegschaft. Ein Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht eingesetzt, wenn ein Volljähriger beispielsweise seine Vermögensangelegenheiten nicht selbst regeln kann.

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(Definition ergänzt von Lucas am 07.04.2019)

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