Betriebsaufsicht
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Betriebsaufsicht
Definition, Bedeutung
- Als Betriebsaufsicht bezeichnet sich der technische Unfallhilfsdienst einiger großer Verkehrsbetriebe oder Verkehrsgesellschaften in Deutschland mit Straßenbahnbetrieb; beispielsweise in Berlin von der BVG oder in Duisburg von der DVG.
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