Betriebsaufsicht

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Betriebsaufsicht

Definition, Bedeutung

  • Als Betriebsaufsicht bezeichnet sich der technische Unfallhilfsdienst einiger großer Verkehrsbetriebe oder Verkehrsgesellschaften in Deutschland mit Straßenbahnbetrieb; beispielsweise in Berlin von der BVG oder in Duisburg von der DVG.

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(Definition ergänzt von Clarissa am 09.03.2019)

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