betriebskollektivvertrag

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betriebskollektivvertrag

  • Definition, Bedeutung

    • Der Betriebskollektivvertrag (BKV) wurde in der DDR seit 1951 jährlich auf der Grundlage des Betriebsplans zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) in allen Betrieben, in denen eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen bestanden, abgeschlossen.
    • Erziehung und Versorgung eines Kindes ist ein schweres Unterfangen; die Zeugung eines Kindes ist hingegen eine Leichtigkeit 

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'betriebskollektivvertrag' trennt man wie folgt:

  • Be|triebs|kol|lek|tiv|ver|trag

(Definition ergänzt von Celine am 03.03.2019)

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