Betriebsrätegesetz
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Betriebsrätegesetz
Definition, Bedeutung
- Das Betriebsrätegesetz, von 1920 bis 1934 in Deutschland gültig, schaffte für Betriebe ab einer Größe von zwanzig Beschäftigten die Verpflichtung, Betriebsräte wählen zu lassen.
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