Betriebsrätegesetz

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Betriebsrätegesetz

Definition, Bedeutung

  • Das Betriebsrätegesetz, von 1920 bis 1934 in Deutschland gültig, schaffte für Betriebe ab einer Größe von zwanzig Beschäftigten die Verpflichtung, Betriebsräte wählen zu lassen.

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(Definition ergänzt von Aaron am 11.04.2019)
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