Bettlägerigkeit

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Bettlägerigkeit

Definition, Bedeutung

  • Bettlägerigkeit bezeichnet die (ungewünschte) Notwendigkeit, dass jemand das Bett hüten muss, also weder gehen, stehen, noch im Rollstuhl sitzen kann - sei es infolge einer Krankheit, auf Grund eines Unfalls, oder aus allgemeiner Schwäche.
  • Bettlägerigkeit ist ein zentrales Phänomen in der Pflege, bei dem die betroffene Person über einen längeren Zeitraum den überwiegenden Teil des Tages und der Nacht im Bett verbringt. Dieser Daseinszustand steht am Ende einer Entwicklung über mehrere Phasen (nach Zegelin 2004). Hauptursache für Bettlägerigkeit ist die Einschränkung der Fähigkeit, das Bett aus eigenem Antrieb verlassen zu können, beispielsweise aufgrund von körperlicher Schwäche, Beeinträchtigungen der Motorik oder dementieller Erkrankung. Daneben spielen der Gedanke an Schonung eines Kranken durch Bettruhe oder die Gewährleistung seiner Sicherheit eine Rolle.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bettlägerigkeit' trennt man wie folgt:

  • Bett|lä|ge|rig|keit
(Definition ergänzt von Lian am 02.04.2019)
Sie finden weitere Ergebnisse im Bereich: Synonyme, Reime

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