Bewaehrung
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Bewaehrung
Definition, Bedeutung
- als Verurteilter nicht in Haft genommen werden bzw. als Häftling auf freien Fuß gesetzt worden sein. In Freiheit muss sich der Verurteilte "bewähren", d.h. er bekommt Gelegenheit zu zeigen, dass er keine weiteren Straftaten begeht
- Bewhrungsfrist; er bekam drei Jahre Gefngnis mit, ohne bewaehrung
- das Sichbewhren; jmdm. zur bewaehrung eine Aufgabe bertragen; eine Strafe zur bewaehrung aussetzen
- Jemand, der strafrechtlich verurtelilt wurde, erhält für einen bestimmten Zeitraum die Möglichkeit, die Strafe auszusetzen und unter Einhaltung bestimmter Auflagen zu beweisen, dass er für eine vorzeitige Wiedereinführung in die Gesellschaft geeignet ist.
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bewaehrung' trennt man wie folgt:
- Be|wäh|rung
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