Beweisaufnahme
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Beweisaufnahme
Definition, Bedeutung
Voraussetzung für eine Beweisaufnahme sind1. Beweisantritt
2. Beweisbedürftigkeit
3. Beweiszulässigkeit
Zur Durchführung der Beweisaufnahme zerfällt dann in
1. Beweisanordnung durch das Gericht mittels terminsvorbereitender Verfügung oder Beweisbeschluss
2. eigentliche Beweisaufnahme (Vernehmung des Zeugen, In Augenscheinnahme des Beweismittels)
3. Beweisverhandlung, § 285 ZPO (Erörterung der Beweisaufnahme mit den Parteien, die Parteien können hier Beweiseinreden erheben).
Bei der Beweisaufnahme gelten die Grundsätze der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit, Unmittelbarkeit und des Strengbeweises.
Anzeige
Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Beweisaufnahme' trennt man wie folgt:
- Be|weis|auf|nah|me
Anzeige
Anzeige
Anzeige