Beweiseinrede

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Beweiseinrede

Definition, Bedeutung

Als Beweiseinrede bezeichnet das Vorbringen einer Partei, dass sich gegen das Ergebnis einer Beweisaufnahme richtet.

Bei den Beweiseinreden unterscheidet man zwischen echten und unechten Beweiseinreden. Echte Beweiseinreden sind neue Tatsachen zur Beweiswürdigung, unechte nur Beweiswürdigung ohne neuen Tatsachenvortrag. Über die Tatsachen der echten Beweiseinrede muss ggf. Beweis erhoben werden.

Beispiel: A hat B auf Zahlung von 5.000,- Schadensersatz verklagt, weil B auf sein Auto aufgefahren sei. B verteidigt sich damit, dass er bereits stand und nur durch den mittlerweile verstorbenen C der ihn gerammt habe, auf das Fahrzeug des A aufgeschoben worden sei. Zum Beweis wird D vernommen, der bestätigt das C auf B aufgefahren ist. Dagegen erhebt A Beweiseinrede in der ausführt, dass B erst auf ihn auffuhr, bevor C auf B auffuhr.

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(Definition ergänzt von Jarne am 31.03.2019)

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