Bewilligung

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Bewilligung

  • Definition, Bedeutung

    • Literatur über Werke der Dichtkunst
    • Sekundärliteratur bezeichnet Fach- und Sachliteratur, die sich mit anderen Texten (die als Primärliteratur oder Quellen bezeichnet werden) wissenschaftlich auseinandersetzt.
  • Bewilligung ist in der Rechtssprache die Bezeichnung für
    • bestimmte begünstigende Verwaltungsakte oder Bescheide im deutschen und österreichischen Verwaltungsrecht.

      In der österreichischen Rechtssprache ist eine behördliche Bewilligung als Bescheid eine Rechtsnorm, ist also verbindliche Rechtsposition seitens der Verwaltung.
    • eine Eintragungsvoraussetzung im deutschen Grundbuchrecht, siehe Bewilligung (Grundbuch)

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bewilligung' trennt man wie folgt:

  • Be|wil|li|gung

(Definition ergänzt von Carolina am 05.03.2019)

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