Bewilligung
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Bewilligung
Definition, Bedeutung
- Literatur über Werke der Dichtkunst
- Sekundärliteratur bezeichnet Fach- und Sachliteratur, die sich mit anderen Texten (die als Primärliteratur oder Quellen bezeichnet werden) wissenschaftlich auseinandersetzt.
- Bewilligung ist in der Rechtssprache die Bezeichnung für
- bestimmte begünstigende Verwaltungsakte oder Bescheide im deutschen und österreichischen Verwaltungsrecht.
In der österreichischen Rechtssprache ist eine behördliche Bewilligung als Bescheid eine Rechtsnorm, ist also verbindliche Rechtsposition seitens der Verwaltung. - eine Eintragungsvoraussetzung im deutschen Grundbuchrecht, siehe Bewilligung (Grundbuch)
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Bewilligung' trennt man wie folgt:
- Be|wil|li|gung
(Definition ergänzt von Carolina am 05.03.2019)
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