bewollt
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bewollt
Definition, Bedeutung
- 1. sagt man, wenn etwas erfolglos / unglücklich zu Ende gegangen ist und keine Chance mehr besteht, die Sache weiterzuführen; sagt man, wenn ein Plan nicht mehr realisierbar ist; sagt man, wenn sich eine Behauptung als falsch herausstellt 2. (wertneutral) die Sache ist zu Ende
- haarig
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(Definition ergänzt von Eric am 02.03.2019)
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