bezugsfertig

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bezugsfertig

Definition, Bedeutung

  • fertig zum Beziehen, zum Einziehen; bezugsfertige Wohnungen; die Wohnungen werden bezugsfertig übergeben

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'bezugsfertig' trennt man wie folgt:

  • be|zugs|fer|tig
(Definition ergänzt von Arik am 23.02.2019)
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