Bezugsverhältnis

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Bezugsverhältnis

Definition, Bedeutung

  • Ein Bezugsverhältnis bildet eine Relation ab, mit der ein Anspruch auf ein Underlying besteht oder mit der Beschlüsse über die Veränderung eines Basiswertes für den Inhaber des gleichen umgesetzt werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Bezugsverhältnis' trennt man wie folgt:

  • Be|zugs|ver|hält|nis
(Definition ergänzt von Daria am 03.04.2019)
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