BGB-Informationspflichten-Verordnung

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BGB-Informationspflichten-Verordnung

Definition, Bedeutung

  • Die BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) regelt die Informationspflichten, die ein Unternehmer beim Abschluss von Fernabsatzverträgen, Teilzeitwohnrechte-Verträgen, Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr oder Reiseverträgen mit einem Verbraucher zu beachten hat.

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(Definition ergänzt von Edwin am 29.03.2019)

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