Bildungsdarlehen

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Bildungsdarlehen

Definition, Bedeutung

Das Urteil „2 BvF 1/03“ des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 erklärt das im Hochschulrahmengesetz enthaltene Verbot von Studiengebühren für nichtig. Damit dürfen die Bundesländer künftig von allen Studierenden Gebühren verlangen und nicht nur – wie bisher bereits möglich – von Langzeitstudierenden oder bei Zweitstudien. Als Richtwert empfehlen die Verfassungsrichter Studiengebühren von 500 EUR pro Semester.

Bisher erhalten Studierende mit erfolgreicher Zwischenprüfung bereits ein rückzahlbares, zu verzinsendes Darlehen. Die Möglichkeit, sich unabhängig von der finanziellen Ausstattung der Eltern für ein Studium verschulden zu können, muss nun noch einmal wesentlich ausgeweitet werden. Jeder Studierende sollte eine staatliche Bürgschaft für ein rückzahlbares, in festen Grenzen zu verzinsendes Bildungsdarlehen bei seinem Kreditinstitut beantragen dürfen, um damit zumindest die Studiengebühren, besser auch einen Teil der Lebenshaltungskosten zu finanzieren.

Einige Kreditinstitute bieten deshalb seit dem Wintersemester 2005 Bildungsdarlehen bzw. Studentenkredite an. Mit der Gewährung staatlicher Bürgschaften entsteht für die Staatskassen ein Ausfallrisiko. Um die Kosten der Bürgschaft und der Ausfallrisiken zu begleichen, muss zusätzlich zum privat festgelegten Darlehenszins eine Risikoprämie erhoben werden, die vom Kreditinstitut eingezogen und an einen staatlich kontrollierten Bildungsfonds abgeführt wird. Die Höhe der Prämie soll gerade so hoch bemessen sein, dass mit dem Bildungsfonds alle nicht zurückbezahlten Darlehen beglichen werden können. Dann wirkt die Risikoprämie wie eine Versicherung zwischen erfolgreichen und nicht erfolgreichen Nachfragern staatlicher Bürgschaften.

Ein Bildungsdarlehen ist i. d. R. unterteilt in die Auszahlungsphase (meistens 5 Jahre), die tilgungsfreie Zeit (z. B. 1 Jahr) und die Rückzahlungsphase. Häufig wird das Zwei-Konten-Modell verwendet. Dabei werden die Zinsen während der Auszahlungsphase auf ein separates Konto gebucht, um den Zinseszinseffekt zu vermeiden. Diese Methode wird auch von vielen Verbänden der Kreditinstitute empfohlen.

Anzeige

(Definition ergänzt von Domenic am 22.04.2019)

Anzeige

Anzeige

Anzeige