Binnenrecht

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Binnenrecht

Definition, Bedeutung

Auch beim Binnenrecht handelt es sich, wie der Name zutreffend sagt, um – intern wirkendes – Recht; denn die betreffenden Regeln müßten ansonsten von rein sittlicher oder moralischer Verbindlichkeit sein. Daß man früher dem Binnenrecht fälschlicherweise die Qualität als Recht abgesprochen hat, wirkt heute noch terminologisch nach: Man zählt häufig das Binnenrecht nicht zu den Rechtssätzen.

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(Definition ergänzt von Gianluca am 27.04.2019)

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