Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

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Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Definition, Bedeutung

  • Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist Teil des deutschen Schifffahrtsrechts und wird grundsätzlich als Anlage der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) herausgegeben.
  • Wird gemacht! Okay! 

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(Definition ergänzt von Keno am 22.02.2019)
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