Bioäquivalenz

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Bioäquivalenz

Definition, Bedeutung

  • Der Ausdruck Bioäquivalenz entstammt der Pharmakokinetik und bewertet die Austauschbarkeit zweier wirkstoffgleicher Arzneimittel, die sich jedoch im Herstellungsprozess und/oder bei den enthaltenen Hilfsstoffen unterscheiden.

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(Definition ergänzt von Cosima am 19.04.2019)
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