Blitzschlag

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Blitzschlag

  • Definition, Bedeutung

    bewirkt baumartig verzweigte Streifen auf der Haut, Blitzfiguren, und allgemeine Erschütterungen des Nervensystems, tödlich oder mit hartnäckigen Lähmungen, in leichteren Fällen heilbare traumatische Neurosen
  • Der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen gilt im Sinne der Versicherungsbedingungen als Blitzschlag.

    Versichert sind keine Kurzschluss- oder Überspannungsschäden, auch wenn ein Blitz in eine Leitung eingeschlagen hat. Diese Schäden können zusätzlich, zum Beispiel im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung, gegen Prämienaufschlag mitversichert werden.

    Ein unmittelbarer Blitzeinschlag auf versicherte Sachen und damit verbundene Kurzschluss- und Überspannungsschäden sind dagegen versichert. Ebenso versichert ist, wenn durch einen Blitzeinschlag ein Kurzschluss verursacht wurde und dadurch ein Brand entsteht.

    Auch ein kalter Blitzschlag kann schadenersatzpflichtig werden.

    Blitzschlagschäden - also Schäden an versicherten Sachen durch Blitzschlag - werden in der Regel durch die Feuerversicherung gedeckt. Sie sind auch dann gedeckt, wenn kein Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, zum Beispiel bei einem so genannten "kalten Blitzschlag".

    Mitversichert sind dann auch Seng- und Luftdruckschäden.

    Nicht mitversichert sind Überspannungsschäden, die infolge Blitzschlag an elektrischen Leitungen, Geräten, Maschinen usw. entstehen. Diese Überspannungsschäden können gesondert versichert werden.

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Blitzschlag' trennt man wie folgt:

  • Blitz|schlag

(Definition ergänzt von Bela am 08.04.2019)

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