Blutgeld

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Blutgeld

Definition, Bedeutung

  • Blutgeld () ist im islamischen Recht (Scharia) das Geld, das vom Täter, der Täterfamilie oder -sippe an die Opferfamilie oder -sippe statt Wiedervergeltung gezahlt wird.
  • das durch einen Mord oder eine andere Gewalttat erworbene Geld
  • den VerwandterVerwandten eines Mordopfers als Entschädigung zu zahlendes Geld
  • Geld, das vom Mörder als Sühne an die Familie des Ermordeten gezahlt wurde; Syn. Wergeld
  • Geld als Lohn für einen Verrat oder Mord

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'Blutgeld' trennt man wie folgt:

  • Blut|geld
(Definition ergänzt von Rebekka am 08.04.2019)

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