Blutgerichtsbarkeit
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Blutgerichtsbarkeit
Definition, Bedeutung
- Die Blutgerichtsbarkeit, auch als ius gladii („Recht des Schwertes“), Blutbann, Hochgerichtsbarkeit (Hohe Gerichtsbarkeit), Halsgerichtsbarkeit oder Grafschafts-/Vogteirecht bekannt, war im Mittelalter im Heiligen Römischen Reich die peinliche Gerichtsbarkeit („peinlich“ bezieht sich auf das lateinische „poena“, übersetzt „Strafe“) über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden konnten, also „blutige Strafen“ waren („straffen biss ann das blut“ oder „straffen, so an das blut gandt und das läben kostendt“).
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'Blutgerichtsbarkeit' trennt man wie folgt:
- Blut|ge|richts|bar|keit
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