botmäßigkeit

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botmäßigkeit

Definition, Bedeutung

  • Botmäßigkeit, als Eigenschaft auch gerichtsuntertan, ist die dem Richter vom Landesherrn übertragene landesherrliche Gerichtsbarkeit.
  • Herrschaft; er brachte das Land unter seine botmäßigkeit; das Land steht unter seiner botmäßigkeit

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Silbentrennung

Die Silben von dem Wort 'botmäßigkeit' trennt man wie folgt:

  • Bot|mä|ßig|keit
(Definition ergänzt von Maxi am 28.03.2019)
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