botmäßigkeit
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botmäßigkeit
Definition, Bedeutung
- Botmäßigkeit, als Eigenschaft auch gerichtsuntertan, ist die dem Richter vom Landesherrn übertragene landesherrliche Gerichtsbarkeit.
- Herrschaft; er brachte das Land unter seine botmäßigkeit; das Land steht unter seiner botmäßigkeit
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Silbentrennung
Die Silben von dem Wort 'botmäßigkeit' trennt man wie folgt:
- Bot|mä|ßig|keit
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