Brandabschnitte

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Brandabschnitte

Definition, Bedeutung

Brandabschnitte sind lückenlose Unterteilungen in Gebäuden welche in der Lage sind, die Feuerausbreitung, die Hitzeübertragung und ggf. auch den Rauchgasdurchtritt über die Zeit des Brandwiderstandes zurückzuhalten. Geschossdecken, Wände sowie Türen müssen dafür einen bestimmten Brandwiderstandswert erfüllen. Z.B. EI30 heisst, dass auf der feuerabgekehrten Seite während 30 Minuten ein Temperaturanstieg von 180 Grad unterschritten bleibt, sowie Feuer und entflammbare Gase zurückgehalten werden. Brandabschnitte in einem Bauobjekt werden vom Kantonalen Feuerschutzamt angeordnet und gelten in der Regel für alle Deckenplatten sowie sektor- oder raumtrennende Wände. Brandabschnitte realisieren heisst, alle Öffnungen, Fugen und Schwachstellen werden mit geprüften brandschutztechnischen Materialien verschlossen. Die Anforderung kann Brandwiderstand S 90 (Feuerwiderstandsdauer EI 90) lauten für 90 Minuten Brandwiderstand, bzw. S 60 (EI 60) und S 30 (EI 30).

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(Definition ergänzt von Sienna am 08.03.2019)

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